4 PFOTEN CENTER BERGSTRAßE


Allgemeine Geschäftsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden von der 4-Pfoten-Center Bergstraße GmbH (gültig ab 18. 10. 2013)

Pensionsvertrag
I.        Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines    jeden Pensionsvertrages. Jeder Hundehalter, der mit der 4-Pfoten-Center Bergstraße GmbH einen Vertrag abschließt, erklärt sich mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II.        Das 4-Pfoten-Center Bergstraße verpflichtet sich jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Aufenthaltsdauer auf dem eingezäunten Gelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

III.        Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund gesund ist, in seinem Eigentum steht und innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten (Parainfluenza) und dass er gegen Flöhe behandelt ist. Er versichert weiter das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

IV.        Das 4-Pfoten-Center Bergstraße verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund für den vereinbarten Aufenthalt bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Das 4-Pfoten-Center Bergstraße wird den Hundebesitzer oder einen genannten Ansprechpartner für Notfälle unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

V.        Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dies bezieht sich insbesondere auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie auf Hunde, die zum Ausbrechen neigen. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

VI.        Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte außer bei einer Urlaubsbetreuung.
Tierarztkosten/Tierheim

1.     Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass, für den Fall, dass der Hund erkranken oder sich verletzen sollte, der Hund tierärztlich versorgt wird. Die hierbei entstehenden Kosten und etwaige Folgekosten für den Tierarzt, Medikamente etc. werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.     Erkrankungen jeglicher Art des Hundes, sowie der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes sind vom Hundehalter bekannt zu geben. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

3.     Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter oder ein genannter Ansprechpartner unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hundepension. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.

4.     Beim Ableben eines Tieres verpflichtet sich die Pension umgehend den behandelnden Tierarzt, sowie den Hundehalter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.

5.     Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung wird von der Hundepension keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen.

6.     Wird ein Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt, so hat die Pension 14 Tage nach vereinbartem Abholungstermin und erfolgloser einmaliger Aufforderung zur Abholung, das Recht das Tier in das zuständige Tierheim zu überstellen, weiterzuvermitteln oder woanders unterzubringen.

7.     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
Pensionspreise/Bezahlung

a.     Die aktuellen Preise für die Unterbringung stehen in der Preisliste bzw. auf der Homepage: www.4-pfoten-center-bergstrasse.de . Alle Preise sind inkl. 19% Mwst.

b.    Rücktrittsrecht: Bei Stornierung des Aufenthalts weniger als 14 Tage vor Antritt der Unterbringung beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag. Bei weniger als 4 Tage vor Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf 15,-€ pro Tag und Hund bzw. Zimmer.

c.     Der Rechnungsbetrag ist BEI ABHOLUNG des Hundes abzüglich der Anzahlung in BAR zu zahlen.

d.    Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag und eine verbindliche Buchung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.

Haftung
Sollte der untergebrachte Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Eigentümer des Hundes. Des Weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, die der Hund auch Menschen und Tieren zufügt. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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